Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der DIAL GmbH, Bahnhofsallee 18, 58507 Lüdenscheid (nachfolgend „DIAL“), und ihren Kunden bei der Buchung von Weiterbildungsangeboten der DIAL ACADEMY über die Webseiten www.dial.de und www.dialux.com.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge über die Buchung von Weiterbildungsangeboten der DIAL ACADEMY – namentlich Seminare und Lehrgänge, Hybrid-Seminare, Webinare und Online-Kurse –, die über die Webseiten www.dial.de und www.dialux.com geschlossen werden.
(2) DIAL erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, in dieser Eigenschaft zu handeln. An Verbraucher im Sinne des § 13 BGB richtet sich das Angebot nicht.
(3) Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn DIAL ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, soweit DIAL ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist „Kunde“ der Vertragspartner von DIAL und „Teilnehmer“ die natürliche Person, die an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt. Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht identisch sein.
§ 2 Leistungen, Formate und Zertifikate
(1) DIAL bietet Weiterbildungen insbesondere in folgenden Formaten an:
a) Seminar und Lehrgang – Präsenzveranstaltung bei DIAL mit Trainerin oder Trainer;
b) Hybrid-Seminar – Teilnahme wahlweise in Präsenz bei DIAL oder online, jeweils mit Trainerin oder Trainer;
c) Webinar – Live-Veranstaltung im Internet mit Trainerin oder Trainer;
d) Online-Kurs – zeit- und ortsunabhängig abrufbares Lernangebot ohne feste Termine.
(2) Der konkrete Inhalt, der Umfang, das Format, der Ort, die Dauer und – soweit einschlägig – der Termin der Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Diese Beschreibung ist für den geschuldeten Leistungsinhalt maßgeblich.
(3) Bei einer Teilnahme in Präsenz umfasst die Leistung die Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich der jeweils angekündigten Arbeitsunterlagen sowie der Pausengetränke und des Mittagessens. Bei online durchgeführten Veranstaltungen und bei Online-Kursen beschränkt sich die Leistung auf die Bereitstellung der virtuellen Lernumgebung und der Lerninhalte in der jeweils angekündigten Form.
(4) Soweit für eine Veranstaltung ausgewiesen, erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat. Setzt der Erwerb eines Zertifikats das Bestehen einer Prüfung oder eine Mindestteilnahme voraus, ergeben sich die Voraussetzungen aus der Veranstaltungsbeschreibung.
(5) DIAL ist berechtigt, die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, einzelne Inhalte, die didaktische Methodik sowie den Ablauf einer Veranstaltung zu ändern, soweit dies den Vertragszweck nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Referenten besteht nicht.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Voraussetzung für eine Buchung ist eine Registrierung. Diese kann mit einer bereits vorhandenen DIALux ID, durch eine Neuregistrierung einer DIALux ID oder über das Anmeldeformular erfolgen. Der Kunde hat die bei der Registrierung und Buchung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
(2) Die Darstellung der Weiterbildungsangebote auf der Website stellt kein bindendes Angebot von DIAL dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(3) Der Kunde wählt die gewünschte Veranstaltung aus und gelangt zur Bestellübersicht. Vor dem Absenden kann er seine Angaben jederzeit einsehen. Mit dem Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Bestellübersicht aufgeführten Veranstaltung(en) ab. Das Angebot des Kunden steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gewählten Veranstaltung, insbesondere freier Teilnahmeplätze.
(4) DIAL bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich durch eine automatisch erzeugte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei DIAL eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots und keine Buchungsbestätigung dar.
(5) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn DIAL die Annahme des Angebots durch eine gesonderte E-Mail (Auftragsbestätigung) erklärt oder mit der Leistungserbringung beginnt. DIAL ist zur Annahme nicht verpflichtet.
(6) Der Vertragstext (Bestellung, diese Teilnahmebedingungen und Auftragsbestätigung) wird dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt. DIAL speichert den Vertragstext unter Beachtung des Datenschutzes.
(7) Vertrags- und Veranstaltungssprache ist Deutsch, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Sprache angegeben ist. Für die maßgebliche Sprachfassung dieser Teilnahmebedingungen gilt § 12 Abs. 3.
§ 4 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Die auf der Website angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) DIAL stellt die Teilnahmegebühr nach Vertragsschluss in Rechnung. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei terminsgebundenen Veranstaltungen (Seminar und Lehrgang, Hybrid-Seminar, Webinar) jedoch spätestens vor Veranstaltungsbeginn. Bei Online-Kursen ist die Teilnahmegebühr vor Freischaltung des Zugangs zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. DIAL ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Beabsichtigt der Kunde, eine öffentliche Förderung (z. B. Bildungsscheck NRW oder Weiterbildungsbonus Hamburg) in Anspruch zu nehmen, muss die entsprechende Bescheinigung DIAL vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Teilnahmegebühr bleibt von einer beabsichtigten Förderung unberührt.
§ 5 Ersatzteilnehmer, Umbuchung und Kündigung
(1) Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn kostenlos einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Der Kunde kann den Vertrag über eine terminsgebundene Veranstaltung (Seminar und Lehrgang, Hybrid-Seminar, Webinar) jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch Erklärung in Textform gegenüber DIAL (weiterbildung@dial.de) kündigen. Der Anspruch von DIAL auf die vereinbarte Teilnahmegebühr bleibt in diesem Fall bestehen. Entsprechendes gilt, wenn der Teilnehmer ohne Kündigung nicht an der Veranstaltung teilnimmt.
(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Hat der Kunde eine Seminar-Rücktrittsversicherung nach § 6 mitgebucht, gehen deren Regelungen dieser Bestimmung vor.
(4) Anstelle einer Kündigung kann der Kunde bei Mitteilung in Textform bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin derselben Veranstaltung oder auf eine andere Veranstaltung umbuchen, sofern dort freie Plätze verfügbar sind und die Umbuchung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt. Ein etwaiger Mehrpreis ist auszugleichen.
(5) Bei Online-Kursen ist eine Kündigung nach Freischaltung des Zugangs ausgeschlossen, da die Leistung mit der Freischaltung vollständig zur Verfügung gestellt wird. Auf diesen Umstand wird der Kunde vor Abgabe seiner Bestellung hingewiesen.
§ 6 Seminar-Rücktrittsversicherung
(1) Der Kunde hat Versicherungsschutz für die gebuchte Veranstaltung, wenn er bei der Bestellabwicklung die Seminar-Rücktrittsversicherung gegen den dort ausgewiesenen Aufpreis (Prämie) mitgebucht hat. Die Seminar-Rücktrittsversicherung wird nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde sie im Bestellvorgang ausdrücklich auswählt. Als Seminar gelten auch Seminarreihen und Lehrgänge, die aus mehreren zeitlich auseinanderliegenden Teilveranstaltungen bestehen.
(2) Hat der Kunde die Seminar-Rücktrittsversicherung mitgebucht, erstattet DIAL die vollständige Teilnahmegebühr, wenn der Kunde bis 24 Stunden vor dem ersten Veranstaltungsbeginn den Rücktritt erklärt. Ein Vergütungsanspruch von DIAL nach § 5 Abs. 2 besteht in diesem Fall nicht.
(3) Vom Kunden oder Teilnehmer unabhängig gebuchte Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Leistungen (zum Beispiel An- und Rückreise, Hotelübernachtungen) sind nicht mitversichert.
(4) Die Seminar-Rücktrittsversicherung endet mit dem Beginn der Inanspruchnahme der gebuchten Veranstaltung, also mit dem ersten Veranstaltungsbeginn.
(5) Wird der Termin der Veranstaltung von DIAL verschoben und bucht der Kunde auf den neuen Termin um, so erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den neuen Termin.
(6) Die Prämie wird zusammen mit der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Für ihre Fälligkeit gilt § 4 Abs. 2 entsprechend. Die Prämie wird im Falle eines Rücktritts nach Absatz 2 nicht erstattet. Für Online-Kurse wird die Seminar-Rücktrittsversicherung nicht angeboten.
§ 7 Absage und Verschiebung durch DIAL
(1) DIAL kann eine Veranstaltung aus einem wichtigen Grund, den DIAL nicht zu vertreten hat, absagen oder zeitlich verschieben. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, bei kurzfristigem Ausfall oder Erkrankung der vorgesehenen Trainerin oder des vorgesehenen Trainers sowie bei höherer Gewalt. DIAL teilt dem Kunden die Absage oder Verschiebung unverzüglich mit.
(2) Im Falle einer Absage erstattet DIAL bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich. Im Falle einer Verschiebung kann der Kunde den neuen Termin wahrnehmen oder, falls ihm dieser nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder vergleichbaren Aufwendungen sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, soweit DIAL die Absage oder Verschiebung nicht zu vertreten hat. Die Haftungsregelung in § 10 bleibt unberührt.
§ 8 Zugang und Nutzung digitaler Lerninhalte
(1) Bei online durchgeführten Veranstaltungen und bei Online-Kursen erhält jeder Teilnehmer einen persönlichen, nicht übertragbaren Zugang (Account) zur virtuellen Lernumgebung von DIAL.
(2) Der Teilnehmer hat ein bei der erstmaligen Anmeldung vergebenes Passwort unverzüglich durch ein sicheres, selbst gewähltes Passwort zu ersetzen. Die Zugangsdaten sind sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet
(3) Der Zugang und die Nutzung der Online-Kurse sind auf den jeweiligen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Nutzungszeitraum bei Online-Kursen beträgt zwölf Monate ab Freischaltung des Zugangs, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung kein anderer Zeitraum genannt ist.
(4) Die für den Zugriff und die Nutzung erforderlichen Kosten – insbesondere für Internetverbindung, Datenübertragung sowie für die Anschaffung und den Betrieb geeigneter Hard- und Software – trägt der Kunde beziehungsweise der Teilnehmer.
(5) Es ist untersagt, sich unbefugt Zugang zu den Systemen oder Inhalten zu verschaffen oder Schadsoftware, Werbung, Spam-Nachrichten oder vergleichbare Inhalte einzubringen oder zu verbreiten. DIAL behält sich die Geltendmachung straf- und zivilrechtlicher Ansprüche vor.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Veranstaltungsinhalten – insbesondere an Seminarunterlagen, Medien, E-Learning-Inhalten, Übungsaufgaben, Aufzeichnungen, Software und Datenbanken – stehen DIAL oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.
(2) DIAL räumt dem Teilnehmer für die Dauer des Vertrages beziehungsweise des Nutzungszeitraums ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die überlassenen Inhalte für eigene berufliche Zwecke zu nutzen. Dieses Recht umfasst die Befugnis, die Inhalte am Bildschirm anzuzeigen, sie – soweit hierfür erforderlich – zu speichern und für die eigene Nutzung auszudrucken.
(3) Ohne vorherige Zustimmung von DIAL in Textform ist es insbesondere untersagt, die Inhalte über den eigenen Gebrauch hinaus zu vervielfältigen, sie weiterzugeben, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder wiederzugeben, Live-Veranstaltungen aufzuzeichnen, die Inhalte zu bearbeiten oder sie zum Aufbau eigener oder fremder Schulungs- oder Lernangebote zu verwenden.
(4) Gesetzliche Befugnisse des Teilnehmers, insbesondere zur Anfertigung von Vervielfältigungsstücken zum eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG) sowie die Rechte rechtmäßiger Datenbanknutzer (§ 87c UrhG), bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
(1) DIAL haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) im Umfang einer von DIAL übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DIAL nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüberhinausgehende Haftung von DIAL ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DIAL.
(5) DIAL erstellt die Veranstaltungsinhalte nach bestem Wissen und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit und vollständige Fehlerfreiheit der virtuellen Lernumgebung wird nicht geschuldet; für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von DIAL liegen (insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Strom- oder Serverausfälle Dritter sowie höhere Gewalt), hat DIAL nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nicht einzustehen.
§ 11 Datenschutz und Bildaufnahmen
(1) DIAL verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Teilnehmer ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter www.dial.de/de-DE/datenschutzerklaerung abrufbar ist.
(2) Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen können Foto- oder Filmaufnahmen angefertigt werden. Soweit hierbei Teilnehmer erkennbar abgebildet werden und keine andere Rechtsgrundlage besteht, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Nähere Informationen stellt DIAL gesondert bereit.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB) und gelten unabhängig von dieser Formvorgabe.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Diese Teilnahmebedingungen werden in deutscher und in englischer Sprache bereitgestellt. Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient allein der Information und Verständniserleichterung. Bei Abweichungen, Widersprüchen oder Auslegungsfragen zwischen den beiden Sprachfassungen ist allein der deutsche Wortlaut maßgeblich. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag im Übrigen in englischer Sprache angebahnt, geschlossen oder abgewickelt wird.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von DIAL in Lüdenscheid. DIAL ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026