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Fördermöglichkeiten und Anerkennung

Sparvorteile sichern und Stunden anrechnen lassen.

Einige Bundesländer bieten Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen an. Die entsprechende Bescheinigung der Fördermaßnahme muss uns vor Weiterbildungsbeginn vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung ist leider nicht möglich. Sichern Sie sich Sparvorteile und informieren Sie sich vorab bei einer Beratungsstelle. Darüber hinaus ist der Großteil unserer Weiterbildungen von der Architektenkammer NRW (AKNW) anerkannt. Als AKNW-Mitglied können Sie sich Unterrichtsstunden anrechnen lassen. Die Anzahl der Stunden sind auf den jeweiligen Weiterbildungsseiten.

Bildungsscheck NRW

Sie wohnen oder arbeiten in Nordrhein-Westfalen und möchten sich weiterbilden? Dann nutzen Sie die Aktion Bildungsscheck der Landesregierung NRW und lassen sich bis zu 50% des Seminarpreises vom Staat bezahlen. So kommen Sie an die Förderung:

 

  • Terminvereinbarung bei einer Beratungsstelle
  • Beratungsstelle überprüft, ob Voraussetzungen erfüllt werden
  • Nach Erhalt des Bildungsschecks schriftliche Anmeldung zum Seminar
  • Bildungsscheck muss im Original mit eingereicht werden
  • Nachträglich eingereichte Bildungsschecks können nicht berücksichtigt werden
  • Zuschuss in Höhe von 50% des Seminarpreises zzgl. Mehrwertsteuer max. € 500,-
Erfahren Sie mehr ›

Prämiengutschein

Sie erhalten ein Jahreseinkommen bis zu 20.000 EUR? Dann informieren Sie sich über den Prämiengutschein und sparen Sie bis zu 50% bei einer DIAL-Weiterbildung. Beachten Sie hierbei folgendes:

 

  • Durchschnittlich min. 15 h pro Woche erwerbstätig
  • Max. 20.000 EUR Jahreseinkommen
  • Nur 1 Prämiengutschein pro Jahr
  • Deutsche Staatsangehörigkeit / Arbeitsplatz in Deutschland
  • Prämiengutschein wird nach Beratungsgespräch in Beratungsstelle ausgegeben
  • Zuschuss in Höhe von 50% des Seminarpreises zzgl. Mehrwertsteuer (max. € 500,-)
Informationen ›

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern seit November 2009 mit dem Projekt »Weiterbildungsbonus« gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.

 

  • Erstattung 50 %, max. 2.000,-€ pro Antragsteller und Jahr
  • Weitergehende Förderungen für spezielle Zielgruppen möglich
  • Nachträglich eingereichte Weiterbildungsboni können nicht berücksichtigt werden
  • Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Träger
  • Weiterbildungsbonus muss im Original mit eingereicht werden inkl. Bestätigung des Eigenanteils
  • Kopie des Vertrages zwischen Teilnehmer und Weiterbildungsträger

Details ›

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Bahnhofsallee 18 ⋅ 58507 Lüdenscheid
Fon +49 (0) 2351 5674 0 ⋅ dialogdialde

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