Einige Bundesländer bieten Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen an. Die entsprechende Bescheinigung der Fördermaßnahme muss uns vor Weiterbildungsbeginn vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung ist leider nicht möglich. Sichern Sie sich Sparvorteile und informieren Sie sich vorab bei einer Beratungsstelle. Darüber hinaus ist der Großteil unserer Weiterbildungen von der Architektenkammer NRW (AKNW) anerkannt. Als AKNW-Mitglied können Sie sich Unterrichtsstunden anrechnen lassen. Die Anzahl der Stunden sind auf den jeweiligen Weiterbildungsseiten.